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   BVerwG, 27.07.1979 - 6 P 38.78   

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BVerwG, 27.07.1979 - 6 P 38.78 (https://dejure.org/1979,848)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.1979 - 6 P 38.78 (https://dejure.org/1979,848)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 1979 - 6 P 38.78 (https://dejure.org/1979,848)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1980, 563
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl.Beschlüsse vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - Buchholz 238.3 A § 77 BPersVG Nr. 3, vom 4. April 1985 - BVerwG 6 P 37.82 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 39, vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - Buchholz 238.3 A § 69 BPersVG Nr. 8, vom 10. August 1987 - BVerwG 6 P 22.84 - Buchholz 251.0 § 69 BaWüPersVG Nr. 1, vom 27. März 1990 - BVerwG 6 P 34.87 - undvom 23. September 1993 - BVerwG 6 P 24.91 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nrn. 10 und 12), muß in Personalangelegenheiten (§ 75 Abs. 1, § 76 Abs. 1 BPersVG) das Vorbringen des Personalrats es aus der Sicht eines sachkundigen Dritten zumindest als möglich erscheinen lassen, daß einer der dafür zugelassenen und in § 77 Abs. 2 BPersVG abschließend geregelten Verweigerungsgründe gegeben ist.

    Der Senat hat schon in den Anfängen dieser Rechtsprechung betont, daß dem in diesem Zusammenhang aufgestellten Erfordernis der Offensichtlichkeit eine wesentliche, und zwar doppelte Bedeutung zukommt(Beschluß vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - a.a.O.): Es grenzt nicht nur die Handlungsmöglichkeiten des Personalrats, sondern auch die Befugnisse des Dienststellenleiters ein.

  • BVerwG, 17.09.2019 - 5 P 6.18

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Anforderungsprofil; Anlassfall; Ausbildung;

    Sie ist auch dann unbeachtlich, wenn die gegen die beabsichtigte Maßnahme angeführten Gründe offensichtlich nicht auf einen der gesetzlichen Verweigerungsgründe des § 77 Abs. 2 BPersVG inhaltlich bezogen sind oder die Begründung aus sonstigen Gründen rechtsmissbräuchlich ist (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 1979 - 6 P 38.78 - Buchholz 238.3 A § 77 BPersVG Nr. 3 S. 13, vom 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 10 S. 6 f. und vom 17. August 1998 - 6 PB 4.98 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Entsprechend der Zielsetzung dieser Regelung, die Verweigerung der Zustimmung auf bestimmte Gründe zu beschränken, ist der Versagungskatalog als abschließend zu betrachten (stRspr, vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1979 - 6 P 38.78 - Buchholz 238.3 A § 77 BPersVG Nr. 3 S. 12) und deshalb grundsätzlich weder einer Ausdehnung noch einer über den Wortlaut hinausgehenden Eingrenzung zugänglich.

    Dies setzt jedoch voraus, dass sich die vom Personalrat geltend gemachten Gründe auf die Maßnahme beziehen, die Gegenstand des Mitbestimmungsverfahrens ist (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 1979 - 6 P 38.78 - Buchholz 238.3 A § 77 BPersVG Nr. 3 S. 14 und vom 15. Dezember 1992 - 6 P 32.90 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 27 S. 43).

  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung -

    Bei Anwendung der in dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - entwickelten Grundsätze könne die Zustimmung des Antragstellers zur Einstellung des Bewerbers W. nicht als erteilt gelten.

    Die Beteiligung am Beschlußverfahren setzt voraus, daß die begehrte Entscheidung unmittelbar in die sich aus dem materiellen Recht ergebende Rechtsstellung einer Person oder einer Stelle eingreift oder diese berührt (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - Buchholz 238.3 A § 77 BPersVG Nr. 3 = PersV 1981, 162).

    Wie der erkennende Senat zunächst zu dem Katalog der eine Versagung der Zustimmung rechtfertigenden Gründe in § 77 Abs. 2 BPersVG entschieden hat (Beschluß vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - ), muß sich der Personalrat bei der Verweigerung der Zustimmung darüber auszusprechen, welcher dieser Versagungsgründe nach seiner Auffassung gegeben ist.

  • BVerwG, 04.04.1985 - 6 P 37.82

    Rechtsschutzbedürfnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens -

    Wie das Bundesverwaltungsgericht zu dem Katalog der eine Versagung der Zustimmung rechtfertigenden Gründe in § 77 Abs. 2 BPersVG entschieden hat (Beschluß vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - [PersV 1981, 162]), ist eine Versagung der Zustimmung ohne Angabe von Gründen unbeachtlich und daher nicht geeignet, das Einigungsverfahren nach § 69 Abs. 3 und 4 BPersVG auszulösen.
  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

    Zwar hat der Senat im Beschluß vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - (ZBR 1980, 355 = DÖV 1980, 563 = PersV 1981, 162) entschieden, daß in Angelegenheiten, in denen die Personalvertretung ihre Zustimmung zur beabsichtigten Maßnahme nur aus bestimmten, gesetzlich festgelegten Gründen verweigern darf (§ 77 Abs. 2 BPersVG), eine auf andere Gründe gestützte Verweigerung ebenso unbeachtlich ist wie eine Verweigerung ohne Angabe von Gründen (§ 6 9 Abs. 2 Satz 5 BPersVG).
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Im übrigen hat, worauf auch das Landesarbeitsgericht mit Recht hinweist, hierzu das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 27. Juli 1979 - 6 P 38/78 - (DöV 1980, 563 sowie Weis, Personalvertretungsrecht Nr. 4 zu § 77 BPersVG) näher ausgeführt, beim Fehlen von Verweigerungsgründen bestehe kein Raum für ein Einigungsverfahren, so daß die Verweigerung der Zustimmung des Personalrats jedenfalls dann unbeachtlich sei, wenn von diesem entweder überhaupt keine Gründe angegeben worden seien oder bereits nach dem eigenen Vorbringen der Personalvertretung das Fehlen eines Verweigerungsgrundes im Sinne von § 77 Abs. 2 BPersVG offensichtlich sei.
  • BVerwG, 03.03.1987 - 6 P 30.84

    Angabe der Gründe zur Verweigerung einer Zustimmung - Besetzung eines freien

    Davon abgesehen habe der Verwaltungsgerichtshof die in dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - (ZBR 1980, 355) enthaltene Abgrenzungsformel zur Unterscheidung zwischen beachtlichen und unbeachtlichen Zustimmungsverweigerungen falsch angewandt.

    "Wie der erkennende Senat zunächst zu dem Katalog der eine Versagung der Zustimmung rechtfertigenden Gründe in § 77 Abs. 2 BPersVG entschieden hat (Beschluß vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - ), muß sich der Personalrat bei der Verweigerung der Zustimmung darüber aussprechen, welcher dieser Versagungsgründe nach seiner Auffassung gegeben ist.

  • BVerwG, 07.07.1989 - 6 PB 10.88
    Die Nichtzulassungsbeschwerde kann keinen Erfolg haben, weil die angegriffene Entscheidung entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer nicht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG in Verbindung mit den §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - (PersV 1981, 162) abweicht.

    Die Beteiligten stützen jedoch ihre Abweichungsrüge nicht auf einen abstrakten Rechtssatz, der sich unmittelbar aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1979 (a.a.O.) ergibt, sondern auf rechtliche Schlußfolgerungen aus den Gründen dieser Entscheidung.

    Die Formulierung des Beschwerdegerichts schließlich, der Dienststellenleiter dürfe nicht "die Zustimmungsverweigerung abschließend auf ihre Schlüssigkeit überprüfen", nimmt erkennbar Bezug auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 1986 - BVerwG 6 P 27.83 - (Buchholz 238.31 § 82 BaWüPersVG Nr. 2,= PersV 1987, 197) und vom 3. März 1987 - BVerwG 6 P 30.84 - (ZBR 1987, 250 = PersR 1987, 169), in denen im Hinblick auf den Beschluß vom 27. Juli 1979 (a.a.O.) klargestellt wurde, daß die Begründung der Zustimmungsverweigerung nicht in dem Sinne "schlüssig" sein müsse, daß bei Vorliegen der vom Personalrat vorgebrachten Umstände ohne weiteres der geltend gemachte Mitbestimmungstatbestand gegeben ist und die mangelnde Schlüssigkeit der Gründe nicht dem Fehlen jeglicher Begründung gleichgestellt werden könne.

  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe

    In diesem Fall sei offensichtlich, daß sich der Personalrat nicht auf die ihm gesetzlich zugebilligten Verweigerungsgründe stützen könne (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - , vom 19. September 1983 - BVerwG 6 P 32.80 - <BVerwGE 68, 30 = Buchholz 238.37 § 72 NWPersVG Nr. 8> und vom 30. September 1983 - BVerwG 6 P 4.82 - ).
  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 179/82

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkung des Personalrats - Mitwirkungsverfahren -

    Andererseits kann allein aus dem Fehlen eines solchen einschränkenden Zusatzes auch nicht zwingend gefolgert werden, es handele sich nur um eine beispielhafte Aufzählung von Weige rungsgründen (insoweit - für den Versagungskatalog des § 77 Abs. 2 BPersVG - zutreffend BVerwG Beschluß vom 27. Juli 1979 - 6 P 38.78 - ZBR 1980, 563; Lorenzen/Eckstein, (aaO), § 77 Rz 33) Die Vorschrift bedarf deshalb der Auslegung, die an dem systematischen Zusammenhang, der Gesetzesgeschichte und dem Normzweck auszurichten ist, soweit er im Gesetz erkennbaren Ausdruck gefunden hat.

    Dieser Auslegung des § 79 Abs. 1 Satz 3 BPersVG steht der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1979 (aaO) nicht entgegen, wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2021 - 1 B 1072/21

    Beförderung; Auswahlentscheidung; Wiederholung einer Auswahlentscheidung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - 1 B 431/21

    Berücksichtigung der Chancenlosigkeit bei einer erneuten Auswahlentscheidung

  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 P 20.85

    Personalrat - Zustimmungsverweigerung - Einstellung - Nichtigkeit eines

  • BVerwG, 18.10.1984 - 6 PB 13.84

    Erfordernis einer schriftlichen Begründung einer Verweigerung der Zustimmung zu

  • BVerwG, 10.04.1984 - 6 P 10.82

    Mitbestimmungsrecht zu einer gemeinsamen Angelegenheit des Personalrates -

  • VG Frankfurt/Main, 12.04.2013 - 23 N 1006/13

    Zustimmungsverweigerung bei nicht vorübergehendem Einsatz von Leiharbeitskräften

  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 17.02404

    Mitbestimmung bei Neueinstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • BVerwG, 03.07.1986 - 6 P 27.83

    Anforderungen an die Begründung der Zustimmungsverweigerung bei Personalmaßnahmen

  • BVerwG, 29.04.1981 - 6 P 37.79

    Versetzung eines Personalratsmitglieds - Zustimmungserfordernis des Personalrats

  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00148

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats zu befristeten Neueinstellungen wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1995 - PL 15 S 730/94

    Mitbestimmung des Personalrates - Gegenstand des Mitbestimmungsverfahrens:

  • VGH Hessen, 09.04.1986 - HPV TL 2025/85

    Auswirkungen der Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 5 A 10100/20

    Personalvertretungsrecht -Dienstpostenbewertungen für Beförderungen oder

  • VGH Hessen, 17.06.1993 - TK 454/93

    Fehlende Antragsbefugnis des - zu Recht - nicht am Stufenverfahren beteiligten

  • BVerwG, 29.06.1989 - 6 PB 4.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1988 - 15 S 2173/88

    Personalvertretung: Zustimmungsverweigerung - Begründung

  • BVerwG, 02.01.1986 - 6 PB 19.85

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde in personalvertretungsrechtlichen

  • BVerwG, 24.07.1986 - 6 P 18.83

    Angabe von Gründen für die Verweigerung der Zustimmung zu einer

  • VGH Hessen, 09.04.1986 - HPV TL 2596/85

    Zustimmung des Personalrats bei einer befristeten Einstellung im Rahmen einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.1992 - 5 A 11827/91

    Personalrat; Einstellungsmaßnahme; Verweigerung der Zustimmung; Stellenausweisung

  • OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 18 L 4994/94

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Auflösung von Sozialeinrichtungen; Erledigung

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.1991 - 11 L 6/91

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung; Zustimmung zu einer beabsichtigten

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1990 - 15 S 1026/90

    Unbeachtlichkeit einer durch den Personalrat erklärten Zustimmungsverweigerung,

  • VG Frankfurt/Main, 03.06.2013 - 23 K 1165/13

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei außergewöhnlicher Kündigung mit

  • VGH Bayern, 05.06.1991 - 18 P 91.00945
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